Ingenieur Büro Lang
Arbeits-, Sicherheits- & Umweltschutz
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Sicherheitsfachkraft

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist eine speziell ausgebildete Person. Zusammen mit dem Betriebsarzt (Arbeitsmediziner) unterstützt sie Unternehmen und Behörden bei der Umsetzung der Aufgaben aus der EG-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG.
Die Sicherheitsfachkraft sollte nicht mit einem Sicherheitsbeauftragten verwechselt werden, da diese eine Stabsfunktion innerhalb eines Unternehmens übernimmt.

Zentrale Aufgabe der Sicherheitsfachkraft ist es, den Unternehmer im Bereich der Arbeitssicherheit (in Behördendeutsch: "Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und menschengerechte Arbeitsgestaltung“) zu beraten und zu unterstützen.

Die Aufgaben einer Sicherheitsfachkraft sind in §6 ASiG (Arbeitssicherheitsgesetz) genauer definiert.
Die Fachkrafte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkraft) hat die Aufgabe, den Arbeitgeber bei der Arbeitssicherheit, dem Gesundheitsschutz, der Unfallverhütung und in allen Fragen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen und zu beraten.

Insbesondere bei folgenden Aufgaben:
  • Ermitteln und beurteilen von arbeitsbedingten Unfall-/ Gesundheitsgefahren und von Faktoren zur Gesundheitsförderung. Das erfordert insbesondere identifizieren, analysieren, beurteilen und dokumentieren von Risiken durch physikalische, chemische und biologische Gefährdungs- und Belastungsfaktoren sowie durch physische und psychische einschl. psychosoziale Belastungen der Beschäftigten.

  • Vorbereiten und gestalten sicherer, gesundheits- und menschengerechter Arbeitssysteme. Das erfordert insbesondere das Bestimmen von Zielen und Anforderungen (Sollzuständen), die (übereinstimmend mit den bewerteten Risiken) von der Rangfolge der notwendigen Maßnahmen ausgehen. Auf dieser Grundlage sind Arbeitsschutzkonzepte zu entwickeln und dementsprechende Beratungen zu leisten bei:

    • der Gestaltung von Arbeitsstätten
    • der Auswahl und dem Einsatz von Maschinen, Geräten, Anlagen und Arbeitsstoffen
    • der Gestaltung der Arbeitsorganisation und der Arbeitsaufgabe
    • ...

  • Aufrechterhalten sicherheits-, gesundheits- und menschengerechter Arbeitssysteme und kontinuierliche Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten.

  • Um sicherheitsgerechte Zustände stets zu gewährleisten, müssen die Arbeitssysteme immer wieder aufmerksam betrachtet und Anlagen sowie Arbeitsbereiche überwacht werden. Integration von Sicherheit und Gesundheitsschutz im Management. Einbindung in die betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation.

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